Um Daten bei einer Krankenkasse abrufen zu können, muss min. einmal im Monat (30 Tage) ein sogenanntes Stammdatenupdate mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm, genannt EAP, durchgeführt werden. Das Stammdatenupdate liefert hierbei wichtige sozialversicherungsrelevante Daten zum Beschäftigungsverhältnis die für einen reibungslosen Abruf notwendig sind.
Dieses Verfahren ist so vom Gesetzgeber vorgegeben und ist zwingend erforderlich!
Folgende Daten müssen bzw. können aus einem EAP importiert werden:
- Personalnummer
- Vorname
- Nachname
- Geschlecht (M/W/D)
- Staatsangehörigkeit
- Titel
- Vorsatzwort
- Geburtsname
- Geburtstag
- Geburtsort
- Eintrittsdatum (sozialversicherungspflichtig)
- Austrittsdatum(sozialversicherungspflichtig)
- Sozialversicherungsnummer (12-stellig)
- Krankenkasse (Betriebsnummer 8-stellig)
- Betriebsstätte (Betriebsnummer 8-stellig)
Im Anhang dieses Eintrages finden Sie einer Musterdatei zum EAP-Import.
Bitte beachten Sie:
- In den Spalten stehen noch einige Hinweise zu den entsprechenden Eintragungen als Kommentar!
- Bei Minijobbern tragen Sie bitte unter den Krankenkassen die tatsächliche Krankenkasse des Arbeitnehmers ein. Bei einer Knappschaft darf laut Verfahren nicht die Minijobzentrale eingetragen werden.
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