wenn während des Urlaub ein Mitarbeiter krank wird, muss aktuell der Admin den Urlaubsantrag komplett löschen und die Urlaubs- und Kranktage manuell wieder einfügen. Es ist aktuell nicht möglich, einzelne Tage zu korrigieren.
Das ist sehr umständlich.
Ich habe im alten Forum schon gelesen, dass das deshalb nicht geht, weil der Urlaubsantrag ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist und nicht verändert werden darf.
Ich frage mich aber, was ist der Unterschied zwischen "kompletten Urlaub löschen und neu erfassen" zu "einzelne Tage korrigieren"? Beides erfolgt durch den Admin.
Eine Korrekturmöglichkeit wäre sehr hilfreich!
MFG A. Schneider
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Thomas Hofmann gepostet
2 Monate her
Beste Antwort
Hallo Frau Schneider,
ja, die Anträge eines Mitarbeiters sollten nachträglich nicht einfach gelöscht werden. Besser wäre es also, der Mitarbeiter stellt einen Änderungsantrag oder beantragt die vollständige Stornierung des Urlaubs. Damit bleibt alles dokumentiert.
Das Löschen von Anträgen durch einen Admin ist eigentlich nur angezeigt, wenn es praktisch nicht anders geht (z.B. weil ein Vorgesetzter die Anträge nicht genehmigt oder wie in Ihrem Fall ein Storno scheinbar zu umständlich erscheint).
Grundsätzlich ist - meiner Meinung nach- also das Verhalten der timeCard richtig.
Wichtiger Hinweis: seit 01.01.2023 ist das verfahren zur elektronischen Übermittlung der Krankmeldungen (eAU) für Sie als Arbeitgeber verpflichtend. Dafür gibt es in der timeCard ein entsprechendes Modul als Erweiterung (Kostenpflichtig), Mit diesem Modul verhält sich die timeCard genau so, wie sie es gerne hätten: bei einer Krankmeldung über die AU wird die bestehende Buchung (Urlaub, Kommen- Gehen Buchungen etc.) "übersteuert". Die Ursprüngliche Buchung bleibt also bestehen und ist damit auch dokumentiert, wird aber durch die Krankbuchung (Krankmeldung) überlagert.
Ich würde Ihnen also empfehlen, die Krankmeldungen über die Erweiterung eAU zu machen. Sprechen Sie am besten Ihren tiemCard Partner auf dieses Thema an.
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Thomas Hofmanngepostet
2 Monate her
Antwort
Hallo Frau Schneider,
ja, die Anträge eines Mitarbeiters sollten nachträglich nicht einfach gelöscht werden. Besser wäre es also, der Mitarbeiter stellt einen Änderungsantrag oder beantragt die vollständige Stornierung des Urlaubs. Damit bleibt alles dokumentiert.
Das Löschen von Anträgen durch einen Admin ist eigentlich nur angezeigt, wenn es praktisch nicht anders geht (z.B. weil ein Vorgesetzter die Anträge nicht genehmigt oder wie in Ihrem Fall ein Storno scheinbar zu umständlich erscheint).
Grundsätzlich ist - meiner Meinung nach- also das Verhalten der timeCard richtig.
Wichtiger Hinweis: seit 01.01.2023 ist das verfahren zur elektronischen Übermittlung der Krankmeldungen (eAU) für Sie als Arbeitgeber verpflichtend. Dafür gibt es in der timeCard ein entsprechendes Modul als Erweiterung (Kostenpflichtig), Mit diesem Modul verhält sich die timeCard genau so, wie sie es gerne hätten: bei einer Krankmeldung über die AU wird die bestehende Buchung (Urlaub, Kommen- Gehen Buchungen etc.) "übersteuert". Die Ursprüngliche Buchung bleibt also bestehen und ist damit auch dokumentiert, wird aber durch die Krankbuchung (Krankmeldung) überlagert.
Ich würde Ihnen also empfehlen, die Krankmeldungen über die Erweiterung eAU zu machen. Sprechen Sie am besten Ihren tiemCard Partner auf dieses Thema an.
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A
Annemarie Schneidergepostet
2 Monate her
Hallo Herr Hofmann.
vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich gebe das intern weiter.
Hallo,
wenn während des Urlaub ein Mitarbeiter krank wird, muss aktuell der Admin den Urlaubsantrag komplett löschen und die Urlaubs- und Kranktage manuell wieder einfügen. Es ist aktuell nicht möglich, einzelne Tage zu korrigieren.
Das ist sehr umständlich.
Ich habe im alten Forum schon gelesen, dass das deshalb nicht geht, weil der Urlaubsantrag ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist und nicht verändert werden darf.
Ich frage mich aber, was ist der Unterschied zwischen "kompletten Urlaub löschen und neu erfassen" zu "einzelne Tage korrigieren"? Beides erfolgt durch den Admin.
Eine Korrekturmöglichkeit wäre sehr hilfreich!
MFG A. Schneider
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Thomas Hofmann gepostet 2 Monate her Beste Antwort
Hallo Frau Schneider,
ja, die Anträge eines Mitarbeiters sollten nachträglich nicht einfach gelöscht werden. Besser wäre es also, der Mitarbeiter stellt einen Änderungsantrag oder beantragt die vollständige Stornierung des Urlaubs. Damit bleibt alles dokumentiert.
Das Löschen von Anträgen durch einen Admin ist eigentlich nur angezeigt, wenn es praktisch nicht anders geht (z.B. weil ein Vorgesetzter die Anträge nicht genehmigt oder wie in Ihrem Fall ein Storno scheinbar zu umständlich erscheint).
Grundsätzlich ist - meiner Meinung nach- also das Verhalten der timeCard richtig.
Wichtiger Hinweis: seit 01.01.2023 ist das verfahren zur elektronischen Übermittlung der Krankmeldungen (eAU) für Sie als Arbeitgeber verpflichtend. Dafür gibt es in der timeCard ein entsprechendes Modul als Erweiterung (Kostenpflichtig), Mit diesem Modul verhält sich die timeCard genau so, wie sie es gerne hätten: bei einer Krankmeldung über die AU wird die bestehende Buchung (Urlaub, Kommen- Gehen Buchungen etc.) "übersteuert". Die Ursprüngliche Buchung bleibt also bestehen und ist damit auch dokumentiert, wird aber durch die Krankbuchung (Krankmeldung) überlagert.
Ich würde Ihnen also empfehlen, die Krankmeldungen über die Erweiterung eAU zu machen. Sprechen Sie am besten Ihren tiemCard Partner auf dieses Thema an.
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2 Kommentare
Thomas Hofmann gepostet 2 Monate her Antwort
Hallo Frau Schneider,
ja, die Anträge eines Mitarbeiters sollten nachträglich nicht einfach gelöscht werden. Besser wäre es also, der Mitarbeiter stellt einen Änderungsantrag oder beantragt die vollständige Stornierung des Urlaubs. Damit bleibt alles dokumentiert.
Das Löschen von Anträgen durch einen Admin ist eigentlich nur angezeigt, wenn es praktisch nicht anders geht (z.B. weil ein Vorgesetzter die Anträge nicht genehmigt oder wie in Ihrem Fall ein Storno scheinbar zu umständlich erscheint).
Grundsätzlich ist - meiner Meinung nach- also das Verhalten der timeCard richtig.
Wichtiger Hinweis: seit 01.01.2023 ist das verfahren zur elektronischen Übermittlung der Krankmeldungen (eAU) für Sie als Arbeitgeber verpflichtend. Dafür gibt es in der timeCard ein entsprechendes Modul als Erweiterung (Kostenpflichtig), Mit diesem Modul verhält sich die timeCard genau so, wie sie es gerne hätten: bei einer Krankmeldung über die AU wird die bestehende Buchung (Urlaub, Kommen- Gehen Buchungen etc.) "übersteuert". Die Ursprüngliche Buchung bleibt also bestehen und ist damit auch dokumentiert, wird aber durch die Krankbuchung (Krankmeldung) überlagert.
Ich würde Ihnen also empfehlen, die Krankmeldungen über die Erweiterung eAU zu machen. Sprechen Sie am besten Ihren tiemCard Partner auf dieses Thema an.
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Annemarie Schneider gepostet 2 Monate her
Hallo Herr Hofmann.
vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich gebe das intern weiter.
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