automatische Pausen - Hinweis

Geändert am Di, 23 Jul um 11:00 VORMITTAGS

Hinweis zu den  "automatischen Pausen"
  • Die „Automatische Pause“ ist nur eine Komfort-Funktion
  • Die automatische Pause ist kein rechtlicher Nachweis der Durchführung einer Pause
  • Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dass jeder Arbeitnehmer seine Pausen stempelt
  • eine automatische Pause unterliegt nicht der Kurzzeitpause
  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet die Pausen einzuhalten
  • Eine "automatische Pause" unterbricht nicht das Zeit-Intervall der Arbeitszeit (Im Gegensatz zur manuell/gestempelten Pause). Daher wird die automatische Pause erst nach der letzten Gehen-Buchung gesetzt und erst dann die Arbeitszeit minimiert.
      
Hinweis  "Arbeitspause bei ununterbrochener Arbeitszeit"
Der Haken "Arbeitspause bei ununterbrochener Arbeitszeit" beeinflusst die Berechnung der automatischen Pausen. Diese Option ist nur in Ausnahmefällen notwendig. In 90% der Fälle wird dieser gesetzte Haken in den Arbeitszeitprofilen, bei unseren Kunden nicht benötigt (z.B. Fahrzeiten LKW).

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